Das Wort 'Sachleistung' verdeutlicht also nur, dass der Versicherte/Pflegebedürftige die Leistungen von der Pflegekasse direkt zur Verfügung gestellt bekommt und nicht diese erst selbst bezahlen muss. In diesem Sinne sind alle Leistungen der Pflegeversicherung (bis auf die Verhinderungspflege sowie der Entlastungsbetrag nach § 45b) und fast alle Leistungen der Krankenversicherung Sachleistungen.
Das Wort 'Sachleistung' bezeichnet aber nicht nur die Art der Abrechnung, sondern auch die konkreten Pflegeleistungen der Ambulanten Pflegedienste.
Die Leistungen über den Pflegedienst lassen sich in folgende Gruppen aufteilen (dabei folgen die Namen und Inhalte dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ab 2017):
Pflegesachleistungsgrenzen ambulant:
Die Höhe der von der Pflegeversicherung finanzierten Sachleistungen (also der körperbezogenen Pflegemaßnahmen, der pflegerischen Betreuungsmaßnahmen und der Hilfen bei der Haushaltsführung) richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Pflegegrad | Sachleistungsbetrag |
Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 689.- Euro |
Pflegegrad 3 | 1.289 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
Der Leistungsanspruch besteht pro Monat. Das ist gerade dann von Vorteil, wenn die Pflege im laufenden Monat beginnt, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, aber auch nach dem Ende der Kurzzeitpflege:
Beispiel: Der Pflegebedürftige (Pflegegrad 4) ist vom 1. bis 20. des Monats im Krankenhaus, danach kommt er wieder nach Hause. Für den Restmonat (hier 10 Tage) steht Zuhause dann weiterhin die volle Sachleistung von 1.612,- € zur Verfügung.