Es liegt eine Fassung des Vortrages zum Ausdrucken vor.
Symbol bitte anklicken!
Prof. Dr. med. Reinhard Lindner lehrt an der Universität Kassel am Institut für Sozialwesen. Auf Einladung des Ökumenischen Hospizvereins Hünfeld und des Palliativfördervereins Hand in Hand Hünfeld hält er in Hünfeld einen Fachvortrag zum Thema „Lebensmüdigkeit und Suizidalität am Lebensende“.
Um Todeswünsche und Selbsttötung, sei es durch eigene Hand oder assistiert, bei palliativ versorgten Menschen ging es am Abend des 22.1. 2019 im Kolpinghaus in Hünfeld.
Rechtsanwalt Michael Greiner ist der 1. Vorsitzende des Palliativfördervereins Hand in Hand Hünfeld. Er referiert zum Thema „Leistungsbezug bei Palliativversorgung und Krankenpflege“. In seinem Fachvortrag geht er auf das seit 1.1.2017 wirksame 2. Pflegestärkungsgesetz ein. Wie wird seit Gültigkeit dieses Gesetzes die Pflegebedürftigkeit festgestellt? Was leistet die Pflegeversicherung jetzt?
Dr. Ambros Greiner, der die Palliativstation an der Helios St. Elisabeth Klinik in Hünfeld aufgebaut referiert über das Sterbefasten. Er beleuchtet anhand
konkreter Beispiele ...
Dagmar Koch ist Mitglied des Palliativfördervereins Hand in Hand Hünfeld. Von Beruf Palliativ-Care-Fachkraft, leitet sie den Pflegedienst an der Palliativstation in der Helios St. Elisabeth Klinik in Hünfeld.
In ihrem Vortrag geht es um die Pflege von Palliativpatienten in ihren letzten Krankheitsphasen. Sie zeigt darin auf, wie man Sterbenden so helfen kann, dass ihre Würde gewahrt bleibt und ihr Lebensende nach ihrem Willen verläuft. Dagmar Koch nennt eine Menge pflegerischer Zuwendungen, die den Patienten in seiner Ganzheit sehen, also ihm körperlich, seelisch, geistig, emotional Linderung, Befreiung bringen, ihm gut tun.
Martin Morneweg, von Beruf Anlageberater für Privatkunden, ist Kassier des Palliativfördervereins Hand in Hand Hünfeld. In seinem Fachvortrag spricht er über Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, die zu den 4 Säulen der persönlichen Vorsorge gehören. Es geht um die juristischen Erfordernisse, die bei der Abfassung der Vollmacht zu berücksichtigen sind, um die möglichen Inhalte einer Vollmacht und um die Risiken im Zusammenhang mit der Erteilung einer Vollmacht.